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Richtlinie

Seller Policy

Voraussetzungen und Pflichten für Verkäufer auf MilesMarket.

Stand: 28. Juli 2026

1. Zweck

  • Diese Seller Policy regelt die Voraussetzungen und Pflichten für alle Verkäufer auf MilesMarket. Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Acceptable Use Policy.

2. Teilnahmeberechtigung

  • Verkäufer können natürliche oder juristische Personen sein.
  • Verkäufer müssen mindestens 18 Jahre alt und uneingeschränkt geschäftsfähig sein oder als vertretungsberechtigte Person eines Unternehmens handeln.
  • MilesMarket kann die Freischaltung eines Verkäuferkontos von einer erfolgreichen Identitätsprüfung abhängig machen.
  • Es besteht kein Anspruch auf Zulassung als Verkäufer.

3. Verkäuferkonto

  • Jeder Verkäufer ist verpflichtet, ein vollständiges und wahrheitsgemäßes Profil zu führen.
  • Änderungen persönlicher oder geschäftlicher Daten sind unverzüglich zu aktualisieren.
  • Der Verkauf über mehrere Konten zur Umgehung von Beschränkungen oder Sperren ist untersagt.
  • Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

4. Zulässige Angebote

Verkäufer dürfen ausschließlich Angebote einstellen, über die sie rechtmäßig verfügen. Die angebotenen Bonuswerte müssen nach bestem Wissen korrekt beschrieben sein. Unzulässig sind insbesondere Angebote:

  • aus gehackten oder kompromittierten Konten,
  • mit gefälschten Nachweisen,
  • mit bewusst falschen Angaben,
  • die gegen geltendes Recht verstoßen,
  • deren Herkunft nicht nachgewiesen werden kann.

5. Verantwortung für Bonusprogramme

  • Verkäufer sind allein dafür verantwortlich, dass sie berechtigt sind, die angebotenen Bonuswerte zu übertragen oder die vereinbarte Leistung zu erbringen.
  • Verkäufer sind verpflichtet, die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Bonusprogramms eigenverantwortlich zu beachten.
  • MilesMarket prüft nicht, ob ein Angebot mit den Bedingungen eines bestimmten Bonusprogramms vereinbar ist.
  • Verkäufer tragen sämtliche Folgen, die sich aus Maßnahmen eines Bonusprogrammbetreibers ergeben können.

6. Angebotsqualität

Angebote müssen insbesondere enthalten:

  • zutreffende Bezeichnung des Bonusprogramms,
  • Menge der angebotenen Meilen oder Punkte,
  • Verkaufspreis,
  • erforderliche Voraussetzungen,
  • Lieferart,
  • gegebenenfalls Lieferzeit.
  • Irreführende oder unvollständige Angaben sind unzulässig.

7. Lieferpflicht

  • Verkäufer verpflichten sich, die vereinbarte Leistung innerhalb der im Angebot angegebenen Frist zu erbringen.
  • Verzögerungen sind dem Käufer unverzüglich mitzuteilen.
  • Ist eine Lieferung dauerhaft unmöglich, ist der Käufer unverzüglich zu informieren.

8. Nachweispflichten

MilesMarket kann insbesondere folgende Nachweise verlangen:

  • Nachweis über die Existenz des Bonuskontos,
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung,
  • Kommunikationsnachweise,
  • Screenshots,
  • Buchungsbestätigungen,
  • weitere Unterlagen, soweit diese zur Bearbeitung eines Streitfalls erforderlich sind.
  • Die Anforderung erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften.

9. Gebühren

  • Für erfolgreich abgeschlossene Transaktionen fällt die in der Gebührenordnung ausgewiesene Vermittlungsprovision an.
  • Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Connect.
  • MilesMarket verwahrt keine Kundengelder.

10. Steuern

  • Verkäufer sind selbst dafür verantwortlich, ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen.
  • MilesMarket erteilt keine steuerliche Beratung.
  • Verkäufer haben selbst zu prüfen, ob und in welchem Umfang ihre Umsätze steuerpflichtig sind.

11. Streitfälle

  • Verkäufer sind verpflichtet, bei Streitfällen mitzuwirken.
  • Angeforderte Informationen sind innerhalb der von MilesMarket gesetzten Frist bereitzustellen.
  • Unvollständige oder bewusst falsche Angaben können bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

12. Qualitätsstandards

Verkäufer verpflichten sich insbesondere zu:

  • höflicher Kommunikation,
  • pünktlicher Lieferung,
  • korrekten Angaben,
  • vollständigen Nachweisen auf Anforderung,
  • Einhaltung dieser Richtlinie.

13. Unzulässiges Verhalten

Insbesondere untersagt sind:

  • Preismanipulation,
  • Scheingeschäfte,
  • Eigenkäufe zur Verbesserung von Bewertungen,
  • Bewertungsmanipulation,
  • Umgehung der Plattformgebühren,
  • Täuschung anderer Nutzer,
  • Umgehung von Sperren.

14. Kontrollen

MilesMarket kann zur Sicherstellung eines sicheren Marktplatzes unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben:

  • Angebote überprüfen,
  • zusätzliche Informationen anfordern,
  • Verkäufer verifizieren,
  • Angebote vorübergehend ausblenden,
  • Transaktionen auf Auffälligkeiten prüfen,
  • Nutzerkonten einschränken oder sperren.

15. Sanktionen

Bei Verstößen gegen diese Seller Policy kann MilesMarket insbesondere:

  • Verwarnungen aussprechen,
  • Angebote entfernen,
  • Verkaufsfunktionen einschränken,
  • Verkäuferkonten vorübergehend sperren,
  • Verkäuferkonten dauerhaft schließen,
  • Behörden informieren, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies rechtlich zulässig ist.
  • Die Maßnahmen erfolgen unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes und unter Wahrung der Rechte der betroffenen Nutzer.

16. Beendigung der Verkäuferfunktion

MilesMarket kann die Verkäuferfunktion oder das Verkäuferkonto insbesondere beenden, wenn:

  • wiederholt gegen diese Richtlinie verstoßen wurde,
  • erhebliche Sicherheitsrisiken bestehen,
  • gesetzliche Anforderungen dies erfordern,
  • falsche Identitätsangaben gemacht wurden,
  • schwerwiegender Betrugsverdacht besteht.

17. Änderungen

  • MilesMarket kann diese Seller Policy an gesetzliche oder technische Entwicklungen sowie Änderungen des Geschäftsmodells anpassen.
  • Die jeweils aktuelle Version wird auf der Plattform veröffentlicht.