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Guide 3. September 2026 6 min

Meilen verkaufen und Steuern: Was in Deutschland gilt

Wer regelmässig Meilen verkauft, stellt sich früher oder später die Steuerfrage. Dieser Überblick ordnet die typischen Fälle ein — vom einmaligen Verkauf übriger Meilen bis zum wiederkehrenden Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht. Er ersetzt keine Steuerberatung, gibt dir aber die richtigen Begriffe an die Hand.

Der gelegentliche Verkauf

Verkaufst du einmalig übrige Meilen aus privaten Flügen, wird das in der Regel als privates Veräusserungsgeschäft eingeordnet. Für solche Geschäfte gilt eine Freigrenze pro Kalenderjahr; wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Entscheidend ist der Gewinn, also Erlös abzüglich nachweisbarer Kosten.

Wann es gewerblich wird

Für Gewerblichkeit sprechen Wiederholung, planmässiges Vorgehen, Auftreten am Markt und Gewinnerzielungsabsicht. Wer monatlich mehrere Prämienbuchungen gegen Entgelt durchführt, bewegt sich in diese Richtung. Dann können Gewerbeanmeldung, Einkommensteuer auf den Gewinn und je nach Umsatz auch Umsatzsteuer relevant werden.

  • Einmalig und privat: meist privates Veräusserungsgeschäft mit Freigrenze.
  • Regelmässig und planmässig: Indiz für gewerbliche Tätigkeit.
  • Kleinunternehmerregelung kann bei geringen Umsätzen greifen.
  • Im Zweifel Steuerberatung — die Einordnung hängt vom Einzelfall ab.

Was du dokumentieren solltest

Halte pro Verkauf Datum, Programm, Menge, Erlös, Plattformgebühr und Auszahlungsdatum fest. Auf MilesMarket kannst du diese Daten als Jahresübersicht exportieren, sodass du sie deiner Steuererklärung oder deinem Berater direkt beilegen kannst.

Häufige Fragen

Muss ich jeden Meilenverkauf angeben?
Relevant ist der Gesamtgewinn aus privaten Veräusserungsgeschäften im Kalenderjahr. Bleibt er unter der Freigrenze, fällt keine Steuer an — dokumentieren solltest du die Verkäufe trotzdem.
Bekomme ich von MilesMarket eine Übersicht?
Ja. Im Bereich Auszahlungen findest du einen Jahresbericht mit allen Verkäufen, Gebühren und Auszahlungen als PDF.